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Radio aktiv
Anmeldedatum: 22.02.2008 Beiträge: 17
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Verfasst am: 22.02.2008, 13:57 Titel: Zum Besten des Ganzen |
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Sehr geehrter Herr Köhne,
in Ihren Büchern legen Sie sehr viel Wert auf die Wortrate: Z.B.D.G.
Das ist einsichtig. Religiös o. ethisch begründet könnte diese Rate auch "Nicht mein sondern Dein (göttlicher) Wille geschehe".
Kann man diese Rate auch als "Schutzrate" zum "Machbarkeitswahn" sein? |
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Peter W. Köhne
Anmeldedatum: 28.01.2006 Beiträge: 5 Wohnort: Taunus
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Verfasst am: 26.02.2008, 01:18 Titel: |
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Hier die Antwort zum Thema Z.B.D.G.
Ja, würde man diese Aussage religös sehen, könnte es auch heißen: "Nicht mein, sondern Dein Wille geschehe!"
Damit geben wir das, was wir radionisch getan haben, an eine höhere Ebene, Instanz oder wie wir es nennen wollen ab. Dies ist gleichzeitig ein Schutz für beide Seiten, den Radioniker und den Klienten/Patienten.
Beim SE-5 ist dieser Schutz schon im Gerät durch einen speziellen Schutzblock eingebaut. Dadurch kommen mutwillig falsch eingebene Aktionen auf den Betreiber zurück. Wir hatten ein paar solcher Fälle. Deswegen ist die Einstiegsmessung so wichtig. "conditio sine qua non!"
Im Englischen wird die Rate FTHG verwendet ("For The Highest Good!")
Z.B.D.G.
Peter W. Köhne _________________ Habe nicht, was du willst, will was du hast! |
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Radio aktiv
Anmeldedatum: 22.02.2008 Beiträge: 17
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Verfasst am: 26.02.2008, 23:02 Titel: |
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Herr Köhne schrieb:
| Code: | | Beim SE-5 ist dieser Schutz schon im Gerät durch einen speziellen Schutzblock eingebaut. |
Gilt dieser auch für: "Zuviel des Guten"? |
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